Häufig gestellte Fragen und Antworten


Hier finden Antworten auf häufig gestellte Fragen:

Was ist eigentlich Compliance?
Unter Compliance versteht man regelkonformes Verhalten. Über das Einhalten von Gesetzen und staatlichen Vorschriften hinaus, geben sich Unternehmen und Institutionen eigene Regelungen und Grundsätze, die, anders als allgemein gehaltene Gesetze und staatlichen Vorschriften, auf das Geschäft bzw. die Tätigkeit des Unternehmens bzw. der Institution zugeschnitten ist.
Mit Einführung und Befolgung dieser Regeln lassen sich die Risiken eines Fehlverhaltens von Mitarbeitenden reduzieren.

Compliance wird allerdings auch für Maßnahmen verwendet, die sicherstellen, dass Geschäftsführung und Mitarbeitende in Unternehmen und Institutionen „compliant“ sind und handeln. So existieren in großen Unternehmen und Konzernen im Regelfall eigene Compliance Abteilungen, die von einem Chief Compliance Officer geleitet werden.
Gut gemachte Compliance stärkt das Vertrauen von Kunden, Mitarbeitenden und anderen Stakeholdern in das Unternehmen.
Was ist ein Compliance-Management-System?
Ein Compliance-Management-System beschreibt das Verfahren und gibt den Rahmen vor, der dazu erforderlich ist, Geschäftsprozesse und -praktiken mit bestehenden Gesetzen und internen Richtlinien zu harmonieren.
Ziel des Compliance-Management-Systems ist es, die Einhaltung gesetzlicher und eigener Standards zu sichern, um das Risiko von Fehlverhalten und den daraus folgenden Sanktionen möglichst weitgehend zu reduzieren.
Was bedeutet eigentlich Whistleblowing?
Der Begriff Whistleblowing ist, wie Compliance, ein eingedeutschtes Wort. Wörtlich lässt er sich etwa als „Pfiff mit einer Pfeife“ („to blow a whistle) übersetzen. Beim Whistleblowing handelt es sich um einen Prozess, bei dem eine Person Wahrnehmungen oder Indizien meldet, die sie für Anzeichen eines Fehlverhaltens in einem Unternehmen oder einer Organisation hält.
Diese Person wird in Deutschland als Hinweisgeber bezeichnet.
In welchem Verhältnis stehen Compliance und Whistleblowing zueinander?
Ein umfassendes Compliance-Management-System beinhaltet auch die Einrichtung eines Meldewegs für Hinweisgeber. Mittels dieses Meldeweges können Hinweisgeber Beobachtungen über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und Compliance Richtlinien des Unternehmens melden.
Wer sind die Inhaber von Compliance Kompakt?
Die Inhaber der Compliance Kompakt GmbH sind die Gründer, Prof. Dr. Cordula Meckenstock und Ludwig Feldrappe sowie Ferdinand Dannacker.
Cordula Meckenstock ist Rechtsanwältin und verfügt über umfangreiche Kenntnisse als Mitarbeiterin und Leiterin von Compliance-Abteilungen in Unternehmen verschiedener Branchen. Als Honorarprofessorin für Internationales Strafrecht und Compliance lehrt sie an der Universität Leipzig.
Ludwig Feldrappe ist Diplom-Kaufmann und Rechtsanwalt. Er war viele Jahre als General Counsel eines Industriekonzerns tätig und intensiv mit Compliance befasst.
Ferdinand Dannacker ist Diplom-Jurist und Bankkaufmann. Er war nach einer Ausbildung zum Bankkaufmann in der Unternehmenskundenbetreuung einer großen Genossenschaftsbank tätig.
Was bietet mir Compliance Kompakt?
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Compliance und Whistleblowing und bringen unsere vielfältige Expertise für Ihr Unternehmen ein. Wir wissen, wie Compliance funktioniert, und unterstützen Sie und Ihr Unternehmen dabei, mit easycompass ein angemessenes und für Ihr Unternehmen angepasstes Compliance-Management-System zu entwickeln.

Dabei führen wir für Sie eine Compliance Risikoanalyse durch und erarbeiten daraus für Ihr Unternehmen passende und verständliche Compliance Richtlinien mit praktikablen Workflows für Genehmigungen von Compliance relevanten Vorgängen.

Darüber hinaus haben wir mit easyline ein Hinweisgebersystem entwickelt, welches allen Anforderungen des kommenden Hinweisgeberschutzgesetzes entspricht. Dabei stellen wir Ihnen eine eigene IT-Plattform für die Kommunikation mit hinweisgebenden Personen zur Verfügung und übernehmen – gemeinsam mit von Ihnen ausgewählten Mitarbeitenden – die Tätigkeit der internen Meldestelle.

Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen und Verträge, die zur Einrichtung und Betrieb der internen Meldestelle erforderlich sind (z.B. auch für den Datenschutz). Wir übernehmen für Sie die Prüfung der Stichhaltigkeit und Plausibilität eingegangener Meldung und steuern für Sie den Ablauf einer gegebenenfalls erforderlichen Untersuchung. Ihre Mitarbeitenden profitieren von unserer Expertise im Umgang mit Meldungen und müssen sich nicht zeit- und kostenaufwändig in die Tätigkeit der internen Meldestelle einarbeiten.

Zusammengefasst umfasst unser Angebot:
  • Analysen der Compliance-Risiken
  • Compliance-Audits
  • Design maßgeschneiderter Compliance-Regeln und Workflows
  • Einrichtung und Betrieb einer mobilen Applikation mit den Inhalten des Compliance-Systems und Genehmigungsworkflows
  • Einrichtung und Betrieb eines internen Hinweisgebersystem nach den Vorgaben der EU-Whistleblowerrichtlinie und des kommenden Hinweisgeberschutzgesetzes
  • Tätigkeit in der gemeinsamen internen Meldestelle
Welchen technischen Stand hat das interne Hinweisgebersystem?
Unser internes Hinweisgebersystem wird durch regelmäßige Updates auf dem aktuellen technischen und rechtlichen Stand gehalten und genügt sämtlichen aktuellen Sicherheitserfordernissen.
Die eingesetzte Verschlüsselungstechnik genügt höchsten Sicherheitsstandards, entspricht den Vorgaben der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes und wird ausschließlich auf deutschen, ISO 27001 zertifizierten Servern gehostet.
Welchen technischen Stand hat die Compliance Software?
Unsere mobile Applikation wird durch regelmäßige Updates auf dem aktuellen Stand gehalten.

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